AGB
Sie können unsere AGBs auch als PDF-Datei herunterladen:Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen (Rechtsgeschäfte) der Wilhelm Deh GmbH (Deh GmbH) erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für alle künftige Rechtsgeschäfte des Bestellers, selbst wenn dann nicht mehr ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird, es sei denn, der Besteller widerspricht in schriftlicher Form, unabhängig von der grundsätzlichen Formfreiheit einer solchen Abrede. Davon abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen, soweit diese unseren AGB zuwider laufen.
1. Angebote, Vertragsschluss und Lieferungen
1.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht befristet
werden. Maßgeblich für den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind
unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen.
1.2 Bestellungen und Aufträge kommen dann zustande, wenn wir diese
durch eine Auftragsbestätigung annehmen. Die Auftragsbestätigung gilt
auch dann als rechtzeitig erteilt, wenn sie gleichzeitig mit Rechnungsstellung und/oder Lieferung erfolgt, es sei denn, der Besteller widerspricht
innerhalb von drei Werktagen.
1.3 Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich; aus ihnen ergibt sich kein Anspruch
auf Erfüllung oder Schadensersatz.
1.4 Sämtliche Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen und sonstige Unterlagen,
die dem Angebot beigefügt sind oder während der Vertragsbeziehung
übergeben werden, bleiben unser Eigentum; ebenso verbleiben das
Urheber- und sämtliche Nutzungsrechte bei der Deh GmbH. Ohne unsere
vorherige schriftliche Genehmigung dürfen vorgenannte Unterlagen weder
vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Der
Besteller ist daher ohne unsere Zustimmung insbesondere nicht berechtigt, von uns gefertigte Entwürfe anderweitig produzieren zu lassen.
1.5 Druckplatten, Kopiervorlagen, Filme, Stanzen und dergleichen bleiben
unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
1.6 Setzfehler werden kostenfrei berichtigt. Von uns nicht verschuldete
Änderungen oder Berichtigungen, insbesondere Bestellerkorrekturen,
werden zu unseren üblichen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
1.7 Korrekturabzüge sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu
prüfen und uns als druckreif erklärt zurückzugeben. Bei Tabellensatz sind
die Abstände und die Einteilung besonders zu kontrollieren.
2. Preise und Zahlung
2.1 Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders erwähnt, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Reprokosten sind nicht in den Stückpreisen enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 30 Tagen nach
Lieferungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb
von 8 Tagen nach Lieferungsdatum kann ein Skonto bis 2% gewährt werden.
2.3 Bei größeren Aufträgen oder im Falle einer Beeinträchtigung der
Zahlungsfähigkeit des Bestellers sind auf Verlangen Vorauszahlungen
zu leisten.
2.4 Scheckzahlungen gelten dann als Zahlung, wenn sie auf unserem
Bankkonto endgültig gutgeschrieben sind. Spesen trägt der Besteller.
Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
2.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger
Gegenansprüche oder Forderungen ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. Lieferung, Warenrücknahme
3.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch
nicht bevor der Besteller sämtliche von ihm zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen und Freigaben beigebracht hat und uns gegenüber sämtliche Aufklärungs- und Informationspflichten, die zur vertragsgemäßen
Erfüllung notwendig sind, erfüllt hat.
Ist eine Vorauszahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist nicht vor dem vollständigen Zahlungseingang.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt von Hindernissen, die außerhalb unseres Machtbereichs liegen (höhere Gewalt, Streik,
Aussperrung, Mobilmachung, Aufruhr). Dies gilt auch, wenn unvorhergesehene Hindernisse und Umstände oder Lieferzeitüberschreitungen
unserer Unterlieferanten eingetreten sind.
3.3 Mangelfreie Ware kann nur zurückgegeben werden, wenn wir einer
Warenrücksendung vorher schriftlich zugestimmt haben, auch wenn ein
solches Schriftformerfordernis gesetzlich nicht statuiert ist. Im Falle unserer Zustimmung hat die Rücksendung der Ware frei Haus, Reutlingen,
zu erfolgen. Für die Einlagerung und anfallenden Verwaltungskosten
berechnen wir 15% des Nettowarenwerts, mindestens jedoch 50,– Euro.
Die gleichen Kosten treffen den Besteller im Fall des Annahmeverzugs.
Gebrauchte und beschädigte Waren, die bei Gefahrübergang mangelfrei
waren, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
3.4 Der Versand erfolgt – auch im Fall von Teillieferungen und bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung
geht zu Lasten des Bestellers.
4. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, unabhängig vom Rechtsgrund, unser Eigentum.
Das Eigentum geht auf den Besteller zu dem Zeitpunkt über, zu dem wir
unstreitig keine Forderungen mehr gegen ihn haben.
4.2 Der Deh GmbH steht, an vom Besteller angelieferten Druckvorlagen,
Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen
aus der Geschäftsverbindung zu.
5. Gewährleistung
5.1 Generell übernehmen wir die Gewährleistung für offene Mängel sowie
für Mengenabweichungen nur dann, wenn der Mangel innerhalb von einer
Woche ab Lieferung, oder wenn es sich um versteckte, auch bei zumutbarer Untersuchung und gründlicher Eingangskontrolle zunächst nicht
feststellbare Mängel handelt, seit Entdeckung, unabhängig von der
grundsätzlichen Formfreiheit solcher Anzeigen, schriftlich angezeigt
wurde.
5.2 Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabeerklärung auf
den Besteller über, falls es sich nicht um einen Fehler handelt, der erst im
Druckvorgang entstanden ist oder erkannt werden konnte.
5.3 Übliche Maß-, Anordnungs-, Register- oder Farbabweichungen, die
sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische
Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Andruck und Druck ergeben, berechtigen nicht zur Mängelrüge, insbesondere falls
a) es sich um eine produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferung von
bis zu 10% der bestellten Menge handelt; bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%,
unter 2.000 kg auf 15%.
b) es sich um eine Standdifferenz von bis zu 0,5% der Blattgröße handelt.
Die Deh GmbH kann nicht für Standdifferenzen verantwortlich gemacht
werden, die durch Veränderung des Materials nach erfolgter Ablieferung
infolge klimatischer Einwirkungen in den Lager- oder Arbeitsräumen des
Bestellers entstehen;
c) es sich um Farbabweichungen gegenüber der druckreifen Vorlage handelt, die durch Unterschiede im verwendeten Material oder dem Fortdruck
bedingt sind;
d) produkttechnische Schwankungen des verwendeten Papiers hinsichtlich Qualität, Farbe und Papiergewicht zwischen dem vom Besteller
genehmigten Muster und dem gelieferten. Dies gilt ebenso bei der Verwendung alternativer Papiere zur Wahrung der Lieferfrist;
e) Sonderanforderungen bestehen hinsichtlich der Beanspruchbarkeit der
Produkte, ihrer Trenn- oder Schneidbarkeit, ihrer Durchschreibfähigkeit in
Bezug auf die Beschriftart (Schnelldrucker, Tabelliermaschine, Adrema)
oder ihre Verwendungsart in bestimmten Maschinen oder Anlagen und bei
der Bestellung vom Besteller nicht ausdrücklich angegeben wurden;
5.4 Für Fremderzeugnisse, insbesondere Papier, beschränkt sich unsere
Gewährleistung zunächst nur auf die Abtretung der entsprechenden
Ansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, solange
und soweit Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten noch
bestehen, es sei denn, eine weitergehende Haftung, z.B. aufgrund des
Produkthaftungsgesetztes, ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
5.5 Wir schließen grundsätzlich jede Haftung für Schäden oder Vorkommnisse aus, die durch das unsachgemäße Verwenden der Produkte
verursacht werden.
6. Schutz- und Urheberrechte
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrags
Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Besteller stellt die Deh GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung auf erste Anforderung frei.
7. Referenznennung
Der Besteller räumt uns das Recht ein, ihn bei unserer Akquise als Referenz zu nennen und die gelieferten Produkte als Qualitätsmuster auszuhändigen.
8. Bundesdatenschutzgesetz
Gemäß § 26 BDSG informieren wir Sie, dass wir im Zusammenhang mit
unserer EDV auch Daten des Bestellers speichern. Diese Daten stammen
ausschließlich aus unseren gegenseitigen Geschäftsbeziehungen und dürfen daher gemäß § 23 BDSG gespeichert werden.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen lässt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, wie auch die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses
selbst.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der Deh GmbH.
9.4 Sämtliche Verträge zwischen der Deh GmbH und dem Besteller
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.